Klinische Studien, die Ihnen an unserer Abteilung angeboten werden, sind von der Ethikkommission genehmigt und verfügen über eine Bewilligung bei den dafür zuständigen Behörden. Oft finden sie im Rahmen nationaler und internationaler Kooperationen statt. Neue Medikamente, die für klinische Studien herangezogen werden, wurden zuvor im Labor bereits einer Vielzahl von Prüfungen unterzogen. Es besteht auch die Verpflichtung, dass bei Forschungsprojekten das Wohlergehen der einzelnen Person Vorrang vor allen anderen Interessen hat. Dazu hat sich der Weltärztebund in der Deklaration von Helsinki über die ethischen Grundsätze für die medizinische Forschung verpflichtet. Sie müssen daher als Studienteilnehmer*in detailliert über den Studienverlauf aufgeklärt werden.
Der hohe Standard im Ablauf der Studien an unserer Abteilung ist auch dadurch gewährleistet, dass alle wissenschaftlich tätigen Ärzt*innen und Forscher*innen neben den Prinzipien der Good Scientific Practice (GSP) auch der Europäischen Charta und dem Code für Forscher*innen verpflichtet sind.